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Statuten
des VRCA
0. Virtuelle Realität - Definition und charakteristische
Merkmale
Unter dem Begriff der Virtuellen Realität (VR)
versteht man eine computergenerierte Umgebung, die im Unterschied zu einer reinen
Animation eine Interaktion in Echtzeit erlaubt. Der Anwender kann sich in einer
virtuellen Umgebung frei bewegen sowie die in ihr enthaltenen Objekte manipulieren.
Dabei sollte er das Gefühl der Immersion haben, also regelrecht in die
virtuelle Welt eintauchen können. Vor allem ist VR jedoch durch eine intuitive,
natürliche Benutzungsschnittstelle charakterisiert. Im Idealfall sollte
der Anwender mit der virtuellen Umgebung in gleicher Weise interagieren können
wie mit der realen Welt. Diese Forderung hat Konsequenzen für die Gestaltung
der Mensch-Computer-Schnittstelle. Bildschirm und Maus müssen durch 3D-Techniken
abgelöst werden, denn schließlich interagiert der Mensch auch mit
der realen Umgebung in dreidimensionaler Weise. Außerdem sollte die Interaktion
multimodal ausgelegt sein, d.h. neben der rein visuellen Ausgabe sollten weitere
menschliche Sinne wie Akustik und Haptik in die Schnittstelle integriert werden.
Haptik bedeutet, daß beispielsweise Reibungs- und Gewichtskräfte
vermittelt sowie Oberflächenstrukturen virtueller Objekte ertastet werden
können.
1. Bezeichnung, Zweck und Aufgaben
Das "Virtual Reality Center Aachen" (VRCA)
wird als Arbeitsgemeinschaft des Forum Informatik zur Bündelung der VR-Aktivitäten
in der Region Aachen und insbesondere der RWTH gebildet. Das Zentrum hat seinen
Sitz in der Geschäftsstelle des Forum Informatik. Zweck und Aufgaben sind
im einzelnen:
- Gemeinsame, insbesondere interdisziplinäre Forschungsaktivitäten
- Koordinationsaktivitäten innerhalb des Zentrums und der
RWTH, insbesondere Koordination von Lehrveranstaltungen und VR-Software
- Ausrichtung von Seminaren, Kolloquien, Workshops
- Kontaktpflege im außeruniversitären Umfeld
2. Mitgliedschaft
Das VRCA setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Wahlberechtigte Mitglieder: Mitglieder des VRCA, die auch Mitglieder
des Forum Informatik sind
- Fördermitglieder: Unternehmen und Personen der Region
Aachen
- Associate Members: Personen aus öffentlich geförderten
Forschungseinrichtungen der Region Aachen
Die Mitgliedschaft im Forum Informatik berechtigt zur Mitgliedschaft
im VRCA als wahlberechtigtes Mitglied. In allen anderen Fällen entscheiden
die wahlberechtigten Mitglieder des VRCA über einen Antrag auf Mitgliedschaft.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit gekündigt werden.
3. Geschäftsführung
Zur Abwicklung der laufenden Geschäfte des VRCA
werden ein/eine Sprecher/in, ein/eine Geschäftsführer/in, ein aus
drei Personen bestehender Beirat sowie der/die Geschäftsführer/in
des Forum Informatik eingesetzt, welche in gemeinsamer Arbeit die Umsetzung
der unter Punkt 1 genannten Aufgaben unterstützen und organisieren.
Insbesondere betreiben der/die Sprecher/in die Darstellung der Aktivitäten
des Zentrums, der/die Geschäftsführer/in des VRCA die Koordination
der Aufgaben auf Arbeitsebene und der/die Geschäftsführer/in des Forum
Informatik organisatorische Aufgaben sowie die Kontenbewirtschaftung des VRCA.
Der/Die Sprecher/in muß Mitglied des Forum Informatik sein. Sprecher/in,
Geschäftsführer/in sowie Beirat des VRCA werden von den wahlberechtigten
Mitgliedern des VRCA für jeweils drei Jahre mit einfacher Mehrheit gewählt.
Eine Wiederwahl ist möglich.
Ziel des Beirates ist es, das VRCA in wichtigen Fragen zu beraten sowie die
enge Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu fördern. Zudem
soll die Ausrichtung der Forschung und Lehre aus verschiedenen (interdisziplinären)
Blickwinkeln aus Theorie und Praxis stimuliert und Denkanstöße gegeben
sowie ggf. auf Defizite aufmerksam gemacht werden.
4. Mitgliedsbeiträge
Über die Höhe von eventuellen Mitgliedsbeiträgen
und Aufnahmegebühren für wahlberechtigte Mitglieder, fördernde
Mitglieder und Associate Members entscheiden die wahlberechtigten Mitglieder
des VRCA. Die Beiträge werden von der Geschäftsführung des Forum
Informatik verwaltet.
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